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Berufsberatung
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10 Vereinbarungen

 

Ein reibungsloses Miteinander an unserer Schule setzt klare Regeln voraus. Diese Vereinbarungen sollen unser Zusammenleben erleichtern.

 

 

1. Aufenthalt vor Schulbeginn

Wir halten uns bis 07:45 Uhr im Pausenhof oder im Erdgeschoss des Sternbaus auf. Danach gehen wir in die Unterrichtsräume. Dort sind wir spätestens ab 07:55 Uhr. Für Wasserlos und Kälberau gelten gleiche Regeln.

 

2. Kleidung und Garderobe

Wir tragen angemessene Kleidung, unabhängig von der aktuellen Mode. Denn eine zu freizügige Bekleidung (z.B. „pofreie“ Hosen, sichtbare Slips, zu kurze Röcke, zu „offenherzige“ Ausschnitte) stört unser Zusammenleben an der Schule.

Wenn wir uns nicht an diese Regel halten, wird uns für den Tag ein bedeckendes Shirt geliehen.

 

Jacken hängen wir an der Garderobe in den Fluren auf und nehmen sie nicht mit ins Klassenzimmer. (Vergiss deine Wertsachen nicht in der Jacke!)

Sportsachen nehmen wir mit nach Hause zum Waschen oder Lüften.

3. Handys und Unterhaltungsmedien

Seit dem Schuljahr 2006/07 besteht ein Gesetzesbeschluss der bayerischen Staatsregierung für ein Handyverbot an bayerischen Schulen.

Deshalb gilt für unsere Schule folgende Regelung:

 

Wenn wir schulfremde Gegenstände mitbringen, tun wir das grundsätzlich auf eigene Verantwortung und ohne Versicherungsschutz.

 

Wenn wir trotzdem ein Handy mit zur Schule bringen, schalten wir es spätestens beim Betreten des Schulgeländes aus (nicht nur stumm schalten!) und stecken es in die Schultasche. Bis zum Verlassen des Schulgeländes nach dem Unterrichtsende schalten wir es nicht wieder an und benutzen es nicht.

Das gilt auch für den Weg zum und vom Sport sowie auf den Sportstätten!

Wenn wir uns nicht an diese Regeln halten, wird uns das Handy abgenommen und im Rektorat aufbewahrt. Dort kann es von den Eltern abgeholt werden, dies aber frühestens nach 14 Tagen.

 

Die gleichen Regeln wie für Handys gelten auch für „Unterhaltungsmedien“ (z.B. MP3-Player, Spielekonsolen) und ähnliche unterrichtsfremde Gegenstände.

4. Schuleigene Geräte

Schuleigene Geräte (z.B. CD-Player, Fernseher, DVD- oder Videogeräte) benutzen wir nur in Absprache mit dem Fach- oder Klassenlehrer.

5. Toilettenbenutzung

Während des Unterrichts gehen wir in der Regel nicht zur Toilette.

In den ersten 5 Minuten der Pause benutzen wir die Toiletten auf den Stockwerken unseres Unterrichtsraums. Im weiteren Verlauf der Pause benutzen wir ausschließlich die Toiletten im Erdgeschoss des Sternbaus. Individuelle Regelung für Wasserlos und Kälberau.

 

6. Pausen

Zu Beginn der Pausen verlassen wir alle die Unterichtsräume, gehen auf den Schulhof und halten uns in Sichtweite der Aufsicht führenden Lehrkräfte auf. Der Altbau wird fünf Minuten nach Pausenbeginn abgeschlossen.

Bei Regenpausen gehen wir schon zu Pausenbeginn mit unseren Schultaschen in das Gebäude, in dem wir den folgenden Unterricht haben. Dort halten wir uns unter Aufsicht auf:

  • im Sternbau: im Erdgeschoss oder im 1. Stock,
  • im Altbau: im Hochparterre oder im 1. Stock.
  • Wasserlos und Kälberau in der Pausenhalle

 

7. Gebäudewechsel

Beim Zimmerwechsel in der Pause gehen wir in das Gebäude, in dem wir den folgenden Unterricht haben, und stellen dort an folgenden Plätzen unsere Taschen ab:

  • Sternbau: im Erdgeschoss vor dem Clubraum,
  • Altbau: im Hochparterre gegenüber dem Mehrzweckraum.

 

8. Verbote auf dem Schulgelände (Rauchen, Kaugummi, Fahrrad)

Rauchen schadet der Gesundheit und ist gesetzlich nicht erlaubt. Schüler/innen, die auf dem Schulgelände oder davor (auch im Bereich der Bushaltestelle) rauchen, ...

entweder: ... erhalten einen Verweis.

oder: ... tragen Konsequenzen, die von der Ermahnung über den Eintrag in ein allen Lehrern zugängliches Ringbuch bis zum Verweis oder Erteilung von Reinigungstätigkeiten reichen.

 

Die Entsorgung von Kaugummi macht Probleme. Deshalb ist das Kaugummikauen auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

 

Um Unfälle zu vermeiden, ist das gesamte Schulgelände Fußgängerbereich. Daher schieben wir Fahrräder, und andere Zweiräder auch im Bereich der Fahrradständer, auf der Ausfahrt auf die Straße und auf dem Gehsteig vor der Schule.

 

9. Verlassen des Schulgeländes

Das Verlassen des Schulgeländes (z.B. in Richtung Bushaltestelle oder Bäcker) ist während des Schulvormittags nicht erlaubt. Bäckerbesuche sind auch nicht auf dem Weg von und zu den Sportstätten erlaubt.

10. Keine Gewalt!

Wir wollen friedlich zusammenleben. Dazu ist es notwendig, dass wir uns gewaltfrei verhalten.

Deshalb werden Drohen, Belästigen, Raufen oder Schlagen nicht geduldet und haben Maßnahmen zur Folge, die von der Ermahnung über den Eintrag in ein allen Lehrern zugängliches Ringbuch bis zum Verweis reichen.

Sexuelle Belästigung, Diebstahl und Sachbeschädigung werden sofort bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

 

 

 

10 Vorsätze

für Schüler/innen, Lehrkräfte

und anderes Personal der Schule sowie für Eltern

 

Ordentliches Benehmen und gute Umgangsformen helfen uns dabei, dass sich an unserer Schule alle wohlfühlen. Sie sind für viele von uns auch im (künftigen) Berufsleben wichtig.

 

  1. Wir grüßen.
  2. Wir kontrollieren unseren Umgangston gegenüber Schülern und Erwachsenen.
  3. Wir gehen freundlich miteinander um.
  4. Wir sind rücksichtsvoll und lassen auch mal anderen den Vortritt.
  5. Wir sind hilfsbereit (z.B. Türen aufhalten).
  6. Wir bemühen uns um eine angemessene Lautstärke und Wortwahl.
  7. Wir spucken nicht wie die Fußballprofis.
  8. Müll kann wieder verwertet werden. Deshalb trennen wir ihn und werfen ihn in die aufgestellten Behälter.
  9. Wir räumen auch mal ohne Meckern den Abfall anderer weg.
  10. Wir weisen Schmutzfinken freundlich auf ihr Fehlverhalten hin.