| Schulordnung |
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10 Vereinbarungen
Ein reibungsloses Miteinander an unserer Schule setzt klare Regeln voraus. Diese Vereinbarungen sollen unser Zusammenleben erleichtern.
1. Aufenthalt vor SchulbeginnWir halten uns bis 07:45 Uhr im Pausenhof oder im Erdgeschoss des Sternbaus auf. Danach gehen wir in die Unterrichtsräume. Dort sind wir spätestens ab 07:55 Uhr. Für Wasserlos und Kälberau gelten gleiche Regeln.
2. Kleidung und GarderobeWir tragen angemessene Kleidung, unabhängig von der aktuellen Mode. Denn eine zu freizügige Bekleidung (z.B. „pofreie“ Hosen, sichtbare Slips, zu kurze Röcke, zu „offenherzige“ Ausschnitte) stört unser Zusammenleben an der Schule. Wenn wir uns nicht an diese Regel halten, wird uns für den Tag ein bedeckendes Shirt geliehen.
Jacken hängen wir an der Garderobe in den Fluren auf und nehmen sie nicht mit ins Klassenzimmer. (Vergiss deine Wertsachen nicht in der Jacke!) Sportsachen nehmen wir mit nach Hause zum Waschen oder Lüften.
3. Handys und UnterhaltungsmedienSeit dem Schuljahr 2006/07 besteht ein Gesetzesbeschluss der bayerischen Staatsregierung für ein Handyverbot an bayerischen Schulen. Deshalb gilt für unsere Schule folgende Regelung:
Wenn wir schulfremde Gegenstände mitbringen, tun wir das grundsätzlich auf eigene Verantwortung und ohne Versicherungsschutz.
Wenn wir trotzdem ein Handy mit zur Schule bringen, schalten wir es spätestens beim Betreten des Schulgeländes aus (nicht nur stumm schalten!) und stecken es in die Schultasche. Bis zum Verlassen des Schulgeländes nach dem Unterrichtsende schalten wir es nicht wieder an und benutzen es nicht. Das gilt auch für den Weg zum und vom Sport sowie auf den Sportstätten! Wenn wir uns nicht an diese Regeln halten, wird uns das Handy abgenommen und im Rektorat aufbewahrt. Dort kann es von den Eltern abgeholt werden, dies aber frühestens nach 14 Tagen.
Die gleichen Regeln wie für Handys gelten auch für „Unterhaltungsmedien“ (z.B. MP3-Player, Spielekonsolen) und ähnliche unterrichtsfremde Gegenstände.
4. Schuleigene GeräteSchuleigene Geräte (z.B. CD-Player, Fernseher, DVD- oder Videogeräte) benutzen wir nur in Absprache mit dem Fach- oder Klassenlehrer.
5. ToilettenbenutzungWährend des Unterrichts gehen wir in der Regel nicht zur Toilette. In den ersten 5 Minuten der Pause benutzen wir die Toiletten auf den Stockwerken unseres Unterrichtsraums. Im weiteren Verlauf der Pause benutzen wir ausschließlich die Toiletten im Erdgeschoss des Sternbaus. Individuelle Regelung für Wasserlos und Kälberau.
6. PausenZu Beginn der Pausen verlassen wir alle die Unterichtsräume, gehen auf den Schulhof und halten uns in Sichtweite der Aufsicht führenden Lehrkräfte auf. Der Altbau wird fünf Minuten nach Pausenbeginn abgeschlossen. Bei Regenpausen gehen wir schon zu Pausenbeginn mit unseren Schultaschen in das Gebäude, in dem wir den folgenden Unterricht haben. Dort halten wir uns unter Aufsicht auf:
7. GebäudewechselBeim Zimmerwechsel in der Pause gehen wir in das Gebäude, in dem wir den folgenden Unterricht haben, und stellen dort an folgenden Plätzen unsere Taschen ab:
8. Verbote auf dem Schulgelände (Rauchen, Kaugummi, Fahrrad)Rauchen schadet der Gesundheit und ist gesetzlich nicht erlaubt. Schüler/innen, die auf dem Schulgelände oder davor (auch im Bereich der Bushaltestelle) rauchen, ... entweder: ... erhalten einen Verweis. oder: ... tragen Konsequenzen, die von der Ermahnung über den Eintrag in ein allen Lehrern zugängliches Ringbuch bis zum Verweis oder Erteilung von Reinigungstätigkeiten reichen.
Die Entsorgung von Kaugummi macht Probleme. Deshalb ist das Kaugummikauen auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
Um Unfälle zu vermeiden, ist das gesamte Schulgelände Fußgängerbereich. Daher schieben wir Fahrräder, und andere Zweiräder auch im Bereich der Fahrradständer, auf der Ausfahrt auf die Straße und auf dem Gehsteig vor der Schule.
9. Verlassen des SchulgeländesDas Verlassen des Schulgeländes (z.B. in Richtung Bushaltestelle oder Bäcker) ist während des Schulvormittags nicht erlaubt. Bäckerbesuche sind auch nicht auf dem Weg von und zu den Sportstätten erlaubt.
10. Keine Gewalt!Wir wollen friedlich zusammenleben. Dazu ist es notwendig, dass wir uns gewaltfrei verhalten. Deshalb werden Drohen, Belästigen, Raufen oder Schlagen nicht geduldet und haben Maßnahmen zur Folge, die von der Ermahnung über den Eintrag in ein allen Lehrern zugängliches Ringbuch bis zum Verweis reichen. Sexuelle Belästigung, Diebstahl und Sachbeschädigung werden sofort bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
10 Vorsätzefür Schüler/innen, Lehrkräfteund anderes Personal der Schule sowie für Eltern
Ordentliches Benehmen und gute Umgangsformen helfen uns dabei, dass sich an unserer Schule alle wohlfühlen. Sie sind für viele von uns auch im (künftigen) Berufsleben wichtig.
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